§ 1 HotelAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen

1.

Hotelfachmann und Hotelfachfrau und

2.

Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagementwerden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.