§ 13 GtDWSVVDV — Dauer und Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt:

Nr.AusbildungsabschnittAusbildungsortDauer

1berufspraktische Studienzeit Iin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes1,5 Monate

2Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiumsan einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungenje nach Studiengang:

36 oder 42 Monate

3Praxissemester und Praxisphasen

während des Bachelorstudiumsin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen

4berufspraktische Studienzeit IIin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundesinsgesamt 6 Monate

während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.