§ 13 GtDWSVVDV — Dauer und Aufbau des Studiums
Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt:
Nr.AusbildungsabschnittAusbildungsortDauer
1berufspraktische Studienzeit Iin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes1,5 Monate
2Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiumsan einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungenje nach Studiengang:
36 oder 42 Monate
3Praxissemester und Praxisphasen
während des Bachelorstudiumsin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen
4berufspraktische Studienzeit IIin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundesinsgesamt 6 Monate
während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.