§ 1 GBZugV — Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt den Zugang zum Beruf des Unternehmers im Güterkraftverkehr.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.