Eingangsformel FS-AuftragsV
Auf Grund des § 31b Abs. 1 und des § 31d Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes, die durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370) eingefügt worden sind, verordnet der Bundesminister für Verkehr:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.