§ 2 FinAusglG2014DV 2 — Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014

Für das Ausgleichsjahr 2014 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt:

1.

endgültige Ausgleichsbeiträge

von Baden-Württemberg2 356 923 632,31 Euro

von Bayern4 855 730 480,53 Euro

von Hamburg55 998 272,84 Euro

von Hessen1 755 960 607,96 Euro,

2.

endgültige Ausgleichszuweisungen

an Berlin3 491 235 344,66 Euro

an Brandenburg509 741 096,84 Euro

an Bremen604 252 662,80 Euro

an Mecklenburg-Vorpommern463 159 467,23 Euro

an Niedersachsen277 515 767,55 Euro

an Nordrhein-Westfalen899 320 851,94 Euro

an Rheinland-Pfalz288 576 046,25 Euro

an das Saarland144 343 575,15 Euro

an Sachsen1 034 811 514,24 Euro

an Sachsen-Anhalt585 743 902,45 Euro

an Schleswig-Holstein173 112 639,88 Euro

an Thüringen552 800 124,65 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.