Anlage 8a FeV — (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1679 — 1680)

Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)Vorbemerkungen

Farbe:

rosa

Format:

DIN A5

Umfang:

1 Blatt, einseitiger Druck

Trägermaterial:

Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2 ohne optische Aufheller

In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

1.

als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Bundesadler“,

2.

nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,

3.

chemische Reagenzien.Der Vordruck weist eine fortlaufende Vordrucknummerierung auf. Abweichungen vom nachstehenden Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.

Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF)Vordrucknummerierung

Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers

Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum        gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig.

Führerschein-Nr. (soweit vorhanden):

Fahrerlaubnisbehörde:

Ort:

Ausstellungsdatum:

Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr am:              

(Stempel)

                       

(Unterschrift und Stempel der Fahrerlaubnisbehörde/des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr)*

Name, Vorname:

geboren am:in:

ist berechtigt, Kraftfahrzeuge folgender Klasse/n zu führen:

KlasseErteilungsdatumKlassenbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeV

AM

A1

A2

A

B

C1

C

D1

D

BE

C1E

CE

D1E

DE

L

T

Allgemeingültige Beschränkungen/Auflagen/Zusatzangaben:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.