§ 9 EnergieStV — Anlagenbegriff

§ 12b der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gilt mit der Maßgabe sinngemäß, dass nur diejenigen technischen Komponenten berücksichtigt werden, in denen Energieerzeugnisse im Sinne des Energiesteuergesetzes eingesetzt werden oder eingesetzt werden können.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.