Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BWahlG › § 29
BWahlG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Wahlsystem
  3. § 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze
  4. § 2 Gliederung des Wahlgebietes
  5. § 3 Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung
  6. § 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien
  7. § 5 Berechnung der Sitzverteilung
  8. § 6 Vergabe der Sitze an Bewerber
  9. § 7 (weggefallen)
  10. Zweiter Abschnitt · Wahlorgane
  11. § 8 Gliederung der Wahlorgane
  12. § 9 Bildung der Wahlorgane
  13. § 10 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
  14. § 11 Ehrenämter
  15. Dritter Abschnitt · Wahlrecht und Wählbarkeit
  16. § 12 Wahlrecht
  17. § 13 Ausschluss vom Wahlrecht
  18. § 14 Ausübung des Wahlrechts
  19. § 15 Wählbarkeit
  20. Vierter Abschnitt · Vorbereitung der Wahl
  21. § 16 Wahltag
  22. § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein
  23. § 18 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
  24. § 19 Einreichung der Wahlvorschläge
  25. § 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
  26. § 21 Aufstellung von Parteibewerbern
  27. § 22 Vertrauensperson
  28. § 23 Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen
  29. § 24 Änderung von Kreiswahlvorschlägen
  30. § 25 Beseitigung von Mängeln
  31. § 26 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
  32. § 27 Landeslisten
  33. § 28 Zulassung der Landeslisten
  34. § 29 (weggefallen)
  35. § 30 Stimmzettel
  36. Fünfter Abschnitt · Wahlhandlung
  37. § 31 Öffentlichkeit der Wahlhandlung
  38. § 32 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
  39. § 33 Wahrung des Wahlgeheimnisses
  40. § 34 Stimmabgabe mit Stimmzetteln
  41. § 35 Stimmabgabe mit Wahlgeräten
  42. § 36 Briefwahl
  43. Sechster Abschnitt · Feststellung des Wahlergebnisses
  44. § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  45. § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses
  46. § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
  47. § 40 Entscheidung des Wahlvorstandes
  48. § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
  49. § 42 Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl
  50. Siebenter Abschnitt · Besondere Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen
  51. § 43 Nachwahl
  52. § 44 Wiederholungswahl
  53. Achter Abschnitt · Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  54. § 45 Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  55. § 46 Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  56. § 47 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
  57. § 48 Berufung von Nachfolgern
  58. Neunter Abschnitt · Schlußbestimmungen
  59. § 49 Anfechtung
  60. § 49a Ordnungswidrigkeiten
  61. § 49b Staatliche Mittel für andere Kreiswahlvorschläge
  62. § 50 Wahlkosten
  63. § 51 (weggefallen)
  64. § 52 Bundeswahlordnung
  65. § 53 Übergangsregelung
  66. § 54 Fristen, Termine und Form
  67. § 55 Reformkommission
  68. Anlage 1 (zu § 50 Absatz 3 Satz 3)
  69. Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
Bundeswahlgesetz

§ 29 BWahlG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 28
Zulassung der Landeslisten
Inhaltsverzeichnis
BWahlG
Nächste Vorschrift →
§ 30
Stimmzettel

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.