§ 30 37. BImSchV — Anerkannte Zertifizierungsstellen

Anerkannte Zertifizierungsstellen sind

1.

Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind, und

2.

Zertifizierungsstellen nach § 36.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.