§ 3 AufsRatAbkCHEG

Die Arbeitnehmervertreter erhalten keine andere Vergütung als eine von der Hauptversammlung festzusetzende Aufwandsentschädigung. Notwendige Versäumnis von Arbeitszeit infolge der Teilnahme an den Sitzungen berechtigt nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.