§ 5 AdVermiStAnKoV — Gebühren
Führen staatliche Adoptionsvermittlungsstellen das Adoptionsvermittlungsverfahren durch, sind folgende Gebühren zu erheben:
1.
für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1 300 Euro,
2.
für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1 200 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.