§ 11 Lkw-MautV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die LKW-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.