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Startseite › Gesetze › LadSchlG › § 7
LadSchlG
  1. Erster Abschnitt · Begriffsbestimmungen
  2. § 1 Verkaufsstellen
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. Zweiter Abschnitt · Ladenschlusszeiten
  5. § 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten
  6. § 4 Apotheken
  7. § 5 Zeitungen und Zeitschriften
  8. § 6 Tankstellen
  9. § 7
  10. § 8 Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen
  11. § 9 Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen
  12. § 10 Kur- und Erholungsorte
  13. § 11 Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
  14. § 12 Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen
  15. § 13
  16. § 14 Weitere Verkaufssonntage
  17. § 15 Sonntagsverkauf am 24. Dezember
  18. § 16
  19. Dritter Abschnitt · Besonderer Schutz der Arbeitnehmer
  20. § 17 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
  21. Vierter Abschnitt · Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
  22. (XXXX) §§ 18 und 18a (weggefallen)
  23. § 19 Marktverkehr
  24. § 20 Sonstiges gewerbliches Feilhalten
  25. Fünfter Abschnitt · Durchführung des Gesetzes
  26. § 21 Auslage des Gesetzes, Verzeichnisse
  27. § 22 Aufsicht und Auskunft
  28. § 23 Ausnahmen im öffentlichen Interesse
  29. Sechster Abschnitt · Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  30. § 24 Ordnungswidrigkeiten
  31. § 25 Straftaten
  32. § 26
  33. Siebenter Abschnitt · Schlussbestimmungen
  34. § 27 Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
  35. § 28 Bestimmung der zuständigen Behörden
  36. (XXXX) §§ 29 und 30 (weggefallen)
  37. § 31
Gesetz über den Ladenschluss

§ 7 LadSchlG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 6
Tankstellen
Inhaltsverzeichnis
LadSchlG
Nächste Vorschrift →
§ 8
Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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