§ 14 HIVHG — Aufhebung der Stiftung
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.