Anlage 2 WZG§4CERNBek — Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Organisation für Kernforschung

Europäische Organisation für Kernforschung

Organisation Europeenne pour la Recherche Nucleaire

European Organization for Nuclear Research

CERN

(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1967, 578,

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.