§ 14 WPflG — Wehrersatzbehörden

Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen:

1.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Bundesoberbehörde –,

2.

Karrierecenter der Bundeswehr – Bundesunterbehörden –.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.