§ 14 WPflG — Wehrersatzbehörden
Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen:
1.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Bundesoberbehörde –,
2.
Karrierecenter der Bundeswehr – Bundesunterbehörden –.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.