Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste auf das Land Niedersachsen
- Ausfertigungsdatum:
- 27.04.2010
- Fundstelle:
- BGBl I 2010, 540
- Stand:
- 20260506175143
Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Die Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste von der Nordostkante des Mühlenwehres in Bremervörde (km 0,00) bis Oste-km 69,360 verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht auf das Land Niedersachsen über.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
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