§ 2 VwRehaGSchäV — Gesundheitliche Schädigungen

Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:

1.

depressive Störungen und

2.

posttraumatische Belastungsstörungen.Liegt ein schädigendes Ereignis nach § 1 Nummer 2 vor, sind auch angst- oder furchtbezogene Störungen sowie somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung jeweils gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.