§ 4 VTMBAProVTFPrV — Gliederung der Prüfung

Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:

1.

Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,

2.

Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie

3.

Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.