§ 4 VTMBAProVTFPrV — Gliederung der Prüfung
Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,
2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.