Anlage VBVG — (zu § 8 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 3 – 4)Stufe 1

Vermögensstatus

des BetreutenGewöhnlicher Aufenthaltsort

des BetreutenNr.Dauer der BetreuungMonatliche

Pauschale

Nicht mittellosStationäre Einrichtung1.1.1.1In den ersten zwölf Monaten233,00 €

1.1.1.2Ab dem 13. Monat115,00 €

Andere Wohnform1.1.2.1In den ersten zwölf Monaten325,00 €

1.1.2.2Ab dem 13. Monat192,00 €

MittellosStationäre Einrichtung1.2.1.1In den ersten zwölf Monaten208,00 €

1.2.1.2Ab dem 13. Monat 98,00 €

Andere Wohnform1.2.2.1In den ersten zwölf Monaten247,00 €

1.2.2.2Ab dem 13. Monat144,00 €

Stufe 2

Vermögensstatus

des BetreutenGewöhnlicher Aufenthaltsort

des BetreutenNr.Dauer der BetreuungMonatliche Pauschale

Nicht mittellosStationäre Einrichtung2.1.1.1In den ersten zwölf Monaten305,00 €

2.1.1.2Ab dem 13. Monat155,00 €

Andere Wohnform2.1.2.1In den ersten zwölf Monaten427,00 €

2.1.2.2Ab dem 13. Monat250,00 €

MittellosStationäre Einrichtung2.2.1.1In den ersten zwölf Monaten275,00 €

2.2.1.2Ab dem 13. Monat130,00 €

Andere Wohnform2.2.2.1In den ersten zwölf Monaten324,00 €

2.2.2.2Ab dem 13. Monat190,00 €

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.