Eingangsformel UAGBV
Auf Grund des § 28 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.