§ 1 SVLFGGÜbV — Übertragung der Verordnungsermächtigung
Die in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.