§ 26a SVHV — Buchführung der Eigenbetriebe
Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, haben nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.