§ 3 SVBezGrG 2007 — Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

(1) Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2007

1.

in der allgemeinen Rentenversicherung 63.000 Euro jährlich und 5.250 Euro monatlich,

2.

in der knappschaftlichen Rentenversicherung 77.400 Euro jährlich und 6.450 Euro monatlich. Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2007 - 31. 12. 2007" um die Jahresbeträge ergänzt.

(2) Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2007

1.

in der allgemeinen Rentenversicherung 54.600 Euro jährlich und 4.550 Euro monatlich,

2.

in der knappschaftlichen Rentenversicherung 66.600 Euro jährlich und 5.550 Euro monatlich. Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2007 - 31. 12. 2007" um die Jahresbeträge ergänzt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.