§ 1 StVOAusnV 4

Abweichend von § 53 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. März 1992 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, können Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die vor dem 1. Juli 1992 in der Gestaltung nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung hergestellt worden sind, bis zum 1. Juli 1994 anstelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.