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StromStG
  1. § 1 Steuergegenstand, Steuergebiet
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 2a Staatliche Beihilfen
  4. § 3 Steuertarif
  5. § 4 Erlaubnis
  6. § 5 Entstehung der Steuer, Steuerschuldner
  7. § 5a Steuerliche Behandlung von Ladepunkten
  8. § 6 Widerrechtliche Entnahme von Strom
  9. § 7 Leistung von Strom in das Steuergebiet
  10. § 8 Steueranmeldung, Fälligkeit der Steuer
  11. § 9 Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen
  12. § 9a Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
  13. § 9b Steuerentlastung für Unternehmen
  14. § 9c Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
  15. § 9d Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
  16. § 9e Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
  17. § 10 (weggefallen)
  18. § 10a Datenübermittlung
  19. § 11 Ermächtigungen
  20. § 12 (weggefallen)
  21. § 13 Erlass von Rechtsverordnungen
  22. § 14 Bußgeldvorschriften
  23. § 15 Anwendungsvorschriften
  24. Anlage (weggefallen)
Stromsteuergesetz

Anlage StromStG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 15
Anwendungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
StromStG

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