Anlage StandRegV — Standardregistrierungen - Anlage zur Verordnung über Standardregistrierungen -

(Inhalt: nicht erfaßter Anlagenband,

Fundstelle: BGBl. I Nr. 47 v. 8.12.1982 (Anlagenband II))

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.