§ 1 SoZV

Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 5 des Einheiten- und Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.