Art 1 SozSichAbkROMG
Folgenden in Bukarest am 8. April 2005 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit,
2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 8. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit. Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.