Art 1 SozSichAbkHUNG

Folgenden in Budapest am 2. Mai 1998 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

1.

dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit,

2.

der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit. Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.