Art 1 SozSichAbkHRVG

Den folgenden, in Bonn am 24. November 1997 unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt:

1.

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit,

2.

Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit. Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.