§ 12 SokaSiG — Zivilrechtliche Durchsetzung

Auf die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Urlaubskassenverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft findet Abschnitt 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechende Anwendung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.