§ 5 SGB IX — Leistungsgruppen

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

1.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.

unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

4.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung und

5.

Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.