Art 7 SGB8ÄndG 1 — Inkrafttreten
(1) Artikel 2 Nr. 2 dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. April 1993 in Kraft.
(2) (Änderungsvorschrift)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.