§ 5 SEDDiktStiftG — Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.

der Stiftungsrat,

2.

der Vorstand. Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.