§ 5 SEDDiktStiftG — Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand. Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.