Anlage SchwarmfdPV — (zu § 17 Absatz 1)Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 856 - 857)

Im nachfolgend aufgeführten Fragebogen sind folgende Abkürzungen für die Prüfungsfeststellungen in der Spalte „Feststellung“ zu verwenden:

–:

Die Vorschrift ist nicht einschlägig.

0:

Die rechtlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.

1:

Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums beseitigt wurde.

2:

Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht beseitigt werden kann.

3:

Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein behebbarer Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht beseitigt wurde.

4:

Bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wurden sonstige Erkenntnisse gewonnen, die sich auf die fehlende oder nicht vollständige Berücksichtigung der durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beziehen, ohne dass zugleich ein Mangel bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aufgetreten ist.

Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen.

Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV

Schwarmfinanzierungsdienstleister:

Berichtszeitraum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsstichtag:

Prüfungsfeststellungen:

Nr.VorschriftPrüfungsgebietFeststellungFundstelle

(Prüfungsbericht)

Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503

1Artikel 3

Abs. 1Niederlassung in Union

2Artikel 3

Abs. 2Ehrliches, redliches und professionelles Erbringen der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im bestmöglichen Kundeninteresse

3Artikel 3

Abs. 3Verbot von Vorteilen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zu bestimmten Schwarmfinanzierungsangeboten

4Artikel 3

Abs. 4 und 5Vorschläge für bestimmte Schwarmfinanzierungsprojekte

5Artikel 3

Abs. 6Einsatz von Zweckgesellschaften

6Artikel 4Geschäftsleitung

7Artikel 5Sorgfältige Prüfung

8Artikel 6Kreditportfolioverwaltung

9Artikel 7Beschwerdebearbeitung

10Artikel 8Interessenkonflikte

11Artikel 9Auslagerung

12Artikel 10Erbringung von Dienstleistungen zur Verwahrung des Kundenvermögens und von Zahlungsdiensten

13Artikel 11Aufsichtliche Kapitalanforderungen

14Artikel 15

Abs. 3Anzeige wesentlicher Änderungen

15Artikel 16

Abs. 1 und 3Berichterstattung

16Artikel 18

Abs. 1 und 4Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

17Artikel 19Kundeninformationen

18Artikel 20Ausfallquoten

19Artikel 21Geeignetheit

20Artikel 22

Abs. 2 bis 7Vorvertragliche Bedenkzeit

21Artikel 23

Abs. 1 bis 4,

6 bis 9 und

11 bis 16Anlagebasisinformationsblatt

22Artikel 24

Abs. 1 bis 4

und 6 bis 8Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform

23Artikel 25Forum

24Artikel 26Aufzeichnungen

25Artikel 27

Abs. 1 bis 3Marketingmitteilungen

26Anhang IInhalte Anlagebasisinformationsblatt

27Anhang IIKundeneinstufung

Grenzüberschreitende Dienstleistung

28Wurden im Berichtszeitraum grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbracht?ja/

nein:

Sonstiges

29§ 32f Abs. 5

WpHGDurch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkteja/

nein:

Erläuterungen zu Nummer 29:

30Weitere Feststellungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen von Bedeutung und nicht durch die Nummern 1 bis 29 abgedeckt sindja/

nein:

Erläuterungen zu Nummer 30:

31Kurze Beschreibung der identifizierten Mängel und der Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, insbesondere unter Berücksichtigung der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ESMA vorgenommenen und veröffentlichten Normauslegung:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.