§ 13 SchBesV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Schiffsbesetzungsverordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2577), die zuletzt durch Artikel 524 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.