Eingangsformel SaatAufzV
Auf Grund des § 27 Satz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes vom 20. August 1985 (BGBl. I S. 1633) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.