§ 1 RWBestV 2016 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2016 30,45 Euro.

(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2016 28,66 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.