§ 1 RWBestV 2014 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2014 28,61 Euro.

(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2014 26,39 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.