§ 18 RSG — Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz übertragen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.