§ 36c PAuswV — Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften

Auf die eID-Karte finden keine Anwendung:

1.

§ 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a,

2.

§ 7,

3.

§ 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3,

4.

§ 9,

5.

§ 11,

6.

§ 12,

7.

§ 12a,

8.

§ 19 Absatz 1 und 4 sowie

9.

§ 21.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.