§ 12 PapKuVerarbIndMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papierverarbeitung vom 4. Mai 1983 (BGBl. I S. 562), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.