Eingangsformel OrthoptAPrV
Auf Grund des § 8 des Orthoptistengesetzes vom 28. November 1989 (BGBl. I S. 2061) verordnet der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.