§ 2 NS-AufhG
Entscheidungen im Sinne des § 1 sind insbesondere
1.
Entscheidungen des Volksgerichtshofes,
2.
Entscheidungen der aufgrund der Verordnung über die Einrichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 (RGBl. I S. 30) gebildeten Standgerichte,
3.
Entscheidungen, die auf den in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.