§ 2 NS-AufhG

Entscheidungen im Sinne des § 1 sind insbesondere

1.

Entscheidungen des Volksgerichtshofes,

2.

Entscheidungen der aufgrund der Verordnung über die Einrichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 (RGBl. I S. 30) gebildeten Standgerichte,

3.

Entscheidungen, die auf den in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.