§ 2 NATOVorRV 1962

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Vereinbarung vom 30. November 1961 in Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 30. November 1961 außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des ... Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.