§ 1 MWDVDV — Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.