Anlage 1 MPAV — (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1228, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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Oral zu applizierende Sättigungspräparate auf Cellulosebasis mit definiert vorgegebener Geometrie – zur Behandlung des Übergewichts und zur Gewichtskontrolle –
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.