§ 1 MiLoV4 — Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn beträgt
1.
ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,
2.
ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.