§ 1 MiLoV4 — Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt

1.

ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,

2.

ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.