§ 1 MilchSoPrG — Anwendungsbereich
Dieses Gesetz dient der Durchführung eines Sonderprogramms für Milchviehhalter mit
1.
einer Grünlandprämie, die sich zusammensetzt aus
a)
einem Grundbetrag und
b)
einem Ergänzungsbetrag,
2.
einer zusätzlichen Grünlandprämie und
3.
einer Kuhprämienach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.